Die Gemeinde hat sich im angefochtenen Entscheid zumindest sinngemäss mit der Farbe und dem Material der Fassade und des Daches auseinandergesetzt. Sie erwog, das Quartier befinde sich nicht innerhalb eines Ortsbilderhaltungsgebietes und es sei nicht landschafts- oder strassenbildrelevant. Durch die Bewilligung des Planes «Grundrisse, Schnitte, Fassaden, Umgebung, Erschliessung» vom 19. September 2023 wurde für die mit Holz verschalten Teile der Fassade im Grundsatz somit ein «Grauton» bewilligt. Für die Dachgestaltung wurde eine anthrazitfarbene Photovoltaikanlage bewilligt.