Die Fassaden- und Dachgestaltung (inkl. der Farbgebung) stellen wichtige Elemente einer ästhetischen Beurteilung dar. Deren Festlegung kann grundsätzlich nicht auf ein späteres, reines Behördenverfahren ohne Beteiligung der Parteien und ohne Beschwerdemöglichkeiten verschoben werden, weil sonst nicht geklärt ist, ob das Bauvorhaben den Anforderungen an den Ortsbildund Landschaftsschutz entspricht. Material und Farbe der Fassade und des Daches müssen daher – zumindest im Grundsatz – durch die Baubewilligungsbehörde beurteilt werden.