Die Beschwerdeführenden halten zwar zutreffend fest, dass die Farbe des Daches im Baugesuch vom 20. September 2023 nicht präzisiert wurde. Dies ist aber unbeachtlich. Der Plan «Grundrisse, Schnitte, Fassaden, Umgebung, Erschliessung» vom 19. September 2023 umschreibt die Fassa- den- und Dachgestaltung näher. Bei der Fassade des Zweifamilienhauses wird ein «Verputz weiss gebrochen» sowie eine «Holzverschalung grauton» genannt. Das Dach soll mit Photovoltaik eingedeckt werden und zudem Dachflächenfenster und Glaspaneelen aufweisen.