Mit der Baueingabe sind alle Unterlagen einzureichen, die eine vollständige Beurteilung des Projektes und der Gesamtwirkung erlauben. Dazu gehören im Falle von Neu-, An- und Umbauten, welche für das Land- schafts-, Stadt- oder Strassenbild relevant sind, die Darstellung der Nachbarbauten, z.B. in Situations- und 13/24 BVD 110/2024/47 Fassadenplänen sowie Plänen des untersten Vollgeschosses, Modellen, 3D-Darstellungen oder Fotomontagen (s. auch Art. 15 ff. BewD).