c) Mit dem Baugesuch sind der Situationsplan (Art. 12 und 13 BewD), die Projektpläne (Art. 14 BewD) und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen (Art. 15 BewD) einzugeben (Art. 10 Abs. 3 BewD). Die Art und Farbe der Fassaden und der Bedachung sind im Baugesuch anzugeben (Art. 11 Abs. 1 Bst. d BewD). Die Behörde kann weitere Unterlagen, wie Angaben über die Konstruktion, den Bauvorgang und die Sicherheitsvorkehren, Fotomontagen, Modelle, detaillierte Aufstellungen über das Mass der Nutzung, Berechnungen und Schattendiagramme verlangen (Art. 15 Abs. 1 BewD). In dem Sinne hält auch die Hinweisspalte zu Art. 411 Abs. 2 BauR fest: