Das Gebäude sei weder kantonal noch kommunal geschützt und befinde sich auch nicht in einem Ortsbilderhaltungsgebiet. Die Fassadenfarbe sei in den Baugesuchsunterlagen genügend klar als «grauton» bezeichnet worden. In der Eingabe vom 5. Dezember 2023 (inkl. Foto einer vorvergrauten Holzverschalung) habe die Bauherrschaft ausgeführt, dass es sich beim Grauton der Holzverschalung um eine «vorvergraute» Farbgestaltung handle. Betreffend die Photovoltaikanlage habe die Bauherrschaft erklärt, dass diese in dunkler Farbe (anthrazit) vorgesehen sei. Im Quartier K.________weg seien im Übrigen diverse Fassadenfarben anzutreffen. Der vorliegende Farbton sei quartierverträglich.