a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, sie hätten bereits mit Einsprache vom 17. November 2023 die Unvollständigkeit der Baugesuchsakten gerügt und die Beschwerdegegnerschaft um Einreichung konkreter, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Detailpläne von Dach und Fassade ersucht, um insbesondere die Bau- und Aussenraumgestaltung und die Einbettung in das Ortsbild beurteilen zu können. Die Beschwerdegegnerschaft habe in der Beilage zu ihrer Stellungnahme vom 5. Dezember 2023 ein Muster der geplanten vorvergrauten Holzverschalung nachgereicht. Weitere Unterlagen seien hingegen ausgeblieben.