Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst (Art. 12 BMBV). Die Gebäudelänge beträgt in der Wohnzone W2a maximal 25 m (vgl. Art. 215 Abs. 1 BauR). Die Gebäudelänge beträgt mit dem Balkon 16.3 m (13.55 m + 2.75 m) und ist ebenfalls eingehalten. Die Rüge der Beschwerdeführenden erweist sich damit als unbegründet. 6. Fassaden- und Dachgestaltung