Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze (Art. 22 BMBV). In der Wohnzone W2a gelten ein kleiner Grenzabstand von 5 m und ein grosser Grenzabstand von 8 m. Gemäss Situationsplan vom 5. September 2023 hält der Balkon im Nordosten einen Grenzabstand von 5.12 m und im Südwesten einen solchen von 7.57 m ein. Der grosse Grenzabstand befindet sich unbestrittenermassen im Südosten und ist mit 12.58 m bzw. 12.95 m ab der Vorderkante des Balkons gemessen bei weitem eingehalten.34