f) Der Balkon an der Südostfassade des Einfamilienhauses ist 2.75 m tief, 9.00 m breit und verläuft über nahezu die ganze Fassadenbreite der Südostfassade, die mit 9.20 m vermasst ist.33 Der Balkon überschreitet damit das Breitenmass gemäss Art. 215 Abs. 2 Bst. g BauR für vorspringende offene Gebäudeteile und ist für die projizierte Fassadenlinie (vgl. Art. 9 BMBV) massgebend.