Weiter führte die Gemeinde aus, die Auslegung stütze sich auf die BMBV und insbesondere die Figur 2.3.a im Anhang dazu. Die Figur 2.3.a zeige anschaulich, wie die projizierte Fassadenlinie bei Überschreitung der Masse für vorspringende offene Gebäudeteile erfolge. Die Messweise/Beurteilung des Balkons sei mittels Voranfrage bei der Bauverwaltung eingereicht worden. Die Bauverwaltung habe die Messweise dem AGR mit Mail vom 18. September 2023 zur Beurteilung unterbreitet. Mit Mail vom 19. September 2023 habe das AGR bestätigt, dass die Auslegung der Vorschriften korrekt sei.