h) Schliesslich kann das Vorbringen der Beschwerdeführenden, in den Akten befinde sich ein Fachbericht des Berner Heimatschutzes (BHS) vom 13. November 2023, der ein anderes Bauprojekt betreffe, nicht nachvollzogen werden. In den Vorakten, welche die Gemeinde bei der BVD einreichte, befindet sich kein Fachbericht des BHS zu einem anderen Bauprojekt. Ob dies allenfalls zu einem früheren Zeitpunkt der Fall gewesen ist und / oder die Gemeinde in eBau einen Fachbericht des BHS zu einem anderen Bauprojekt hochgeladen hatte, kann nicht mehr eruiert werden. Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, wäre dadurch das rechtliche Gehör der Beschwerdeführenden aber nicht verletzt worden.