Auch aus dem Inhalt des E-Mailverkehrs vom 18. und 19. September 2023 ergibt sich keine Gehörsverletzung. Gemäss dem der Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerschaft beigelegten Einladungsschreiben vom August 2023 luden diese die Nachbarschaft vor der Einreichung des Baugesuchs zur Vorstellung des neuen Bauprojektes ein. Die Beschwerdegegnerschaft führt in ihrer Beschwerdeantwort aus, sie habe mehrmals Kontakt mit den Beschwerdeführenden aufgenommen und ihnen das Bauprojekt separat vorgestellt. Zudem habe sie auf Aufforderung des Beschwerdeführers vor der offiziellen Baueingabe die Balkonerweiterung auf der Südostseite von der Gemeinde mit dem AGR klären lassen.