e) Der E-Mailverkehr der Gemeinde mit dem AGR vom 18. und 19. September 2023 ist mit einem roten Stempel «Auflageexemplar» gekennzeichnet.20 Interessierte konnten somit während der Auflagefrist vom E-Mailverkehr in physischer Form Kenntnis nehmen. Ob der E-Mailverkehr auch in eBau einsehbar war oder nicht, kann offen gelassen werden. Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD21 sind die physisch aufgelegten Unterlagen massgebend.