Die Beschwerdegegnerschaft habe ein Ausdruck des Mailverkehrs vom 18. bis 20. September 2023 mit dem Baugesuch eingereicht. Da das AGR in seinem Schreiben vom 26. Januar 2024 die Auslegung der Gemeinde zur Berechnung der Dachaufbauten für korrekt befunden habe und sich somit keine Änderungen ergeben hätten, sei dieses Schreiben zusammen mit dem Bauentscheid eröffnet worden. Die Bauverwaltung entschuldige sich ausserdem für das Versehen, dem Bauentscheid einen inadäquaten Fachbericht beigelegt zu haben.