b) Die Beschwerdegegnerschaft führt in ihrer Beschwerdeantwort aus, sie habe vor der Baueingabe das Gespräch mit der Bauverwaltung gesucht, alle Nachbarn am 19. August 2023 eingeladen und ihnen das Bauvorhaben vorgestellt. Die Beschwerdeführenden seien leider nicht zu diesem Anlass erschienen. Daraufhin hätten sie mehrmals Kontakt mit den Beschwerdeführenden aufgenommen und entsprechend ihren Einwänden die Baupläne überarbeitet und die Balkonerweiterung auf der Südostseite am 19. September 2023 von der Bauverwaltung mit dem AGR klären lassen. Den Bescheid hätten sie den Beschwerdeführenden mündlich mitgeteilt.