Ausserdem verweise die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid zwar auf das Schreiben des AGR vom 26. Januar 2024. Sie erläutere jedoch nicht, was sie konkret daraus ableite. Schliesslich finde sich in den Akten ein Fachbericht des Berner Heimatschutzes vom 13. November 2023, der ein anderes Bauprojekt betreffe. Dies zeige exemplarisch, wie die Vorinstanz ihre Baudossiers betreue.