Es kann davon ausgegangen werden, dass das AGR die Teilrevision der Ortsplanung demnächst genehmigt. Das Bauvorhaben ist anhand der vom 19. April 2023 bis 19. Mai 2023 öffentlich aufgelegten und von der Gemeindeversammlung am 5. Juni 2023 beschlossenen Anpassungen des Baureglements der Gemeinde Kirchlindach an die BMBV (nachfolgend nur noch BauR) zu prüfen. 4. Rechtliches Gehör