c) Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Kirchlindach hat am 5. Juni 2023 die Teilrevision der Ortsplanung beschlossen.11 Mit Dispositiv-Ziff. C.1 der Verfügung vom 23. November 2023 ermächtigte das AGR die Baubewilligungsbehörde, das Baubewilligungsverfahren aufgrund der neuen Vorschriften durchzuführen, allenfalls eine vorzeitige Baubewilligung zu erteilen und – soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – auch den vorzeitigen Baubeginn zu gestatten. Das AGR führt in seiner Stellungnahme vom 15. April 2024 aus, mit der Zustimmung zur vorzeitigen Baubewilligung nach Art. 37 BauG werde bestätigt, dass die für das Baugesuch relevanten Vorschriften /