3/24 BVD 110/2024/47 3. Vorzeitige Baubewilligung / Anwendbares Recht a) Die Gemeinde hat das Bauvorhaben aufgrund der vom 19. April 2023 bis 19. Mai 2023 öffentlich aufgelegten Anpassung des Baureglements an die BMBV geprüft (vgl. E. III.4 des angefochtenen Bauentscheids).