Mit der vom 19. April 2023 bis 19. Mai 2023 öffentlich aufgelegten und von der Gemeindeversammlung am 5. Juni 2023 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung soll das Baureglement der Gemeinde Kirchlindach an die BMBV angepasst werden.9 Das AGR hat die Teilrevision derzeit noch nicht genehmigt. Mit Dispositiv-Ziff. C.1 der Verfügung vom 23. November 2023 ermächtigte das AGR die Baubewilligungsbehörde aber, das Baubewilligungsverfahren aufgrund der neuen Vorschriften durchzuführen, allenfalls eine vorzeitige Baubewilligung zu erteilen und – soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – auch den vorzeitigen Baubeginn zu gestatten. Zugleich verfügte das AGR mit Dispositiv-Ziff.