Mit Instruktionsverfügung vom 14. Juni 2024 stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden und der Beschwerdegegnerschaft die Anfrage der Gemeinde an das AGR vom 26. Januar 2024 [gemeint 18. Dezember 2023] (Ausdruck aus eBau; pag. 92 der Vorakten) zu. Zudem erhielten die Parteien Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdeführenden reichten am 8. Juli 2024 Schlussbemerkungen und eine Kostennote ein. Von der Beschwerdegegnerschaft, der Gemeinde und dem AGR gingen keine Schlussbemerkungen ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen