3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR verzichtete mit Schreiben vom 15. April 2024 auf eine materiell-rechtliche Stellungnahme zur Beschwerde. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit ihrer Beschwerdeantwort vom 3. Mai 2024 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Sie bringt in ihrer Beschwerdeantwort vor, das Bauvorhaben entspreche den gesetzlichen Vorgaben und benötige keine Ausnahmebewilligung. Das Bauvorhaben entspreche dem Grundsatz des