2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 8. April 2024 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 5. März 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen geltend, die Gemeinde habe ihr rechtliches Gehör schwer verletzt. Zudem bringen sie Rügen in Zusammenhang mit dem Balkon an der Südost-Fassade sowie der Dachund Fassadengestaltung vor und erklären, der Anbau überschreite die baupolizeilichen Masse.