Zweitwohnung an das Einfamilienhaus. Am 29. September 2022 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten des Strassenabstandes und das Erstellen eines Flachdaches. Mit Entscheid vom 22. März 2023 hiess die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) die von den Beschwerdeführenden dagegen erhobene Beschwerde gut, hob den Bauentscheid der Gemeinde vom 29. September 2022 auf und erteilte dem Baugesuch vom 24. März 2022 den Bauabschlag. Massgebend war zu diesem Zeitpunkt das Baureglement der Gemeinde Kirchlindach vom 22. Juni 2010, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 12. Juni 2012.1