a) Zusammenfassend ergibt sich, dass das Bauvorhaben des Beschwerdegegners bewilligt werden kann. Die Beschwerde ist abzuweisen und der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Spiez vom 29. Februar 2024 ist zu bestätigen. Der Umgebungsplan vom 9. August 2023 (mit Stempel der Gemeinde vom 29. Februar 2024) ist von Amtes wegen durch den aktualisierten Umgebungsplan vom 9. August 2023 mit Ergänzungen der Sichtbermen vom 18. Juli 2024 (mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 30. Juli 2024) zu ersetzen. Am Bauvorhaben an sich ändert sich damit nichts. Weiter ist dem Beschwerdegegner von Amtes wegen die Strassenanschlussbewilligung zu erteilen.