Dem Grundrissplan vom 30. Mai 2023 (von der Gemeinde gestempelt am 29. Februar 2024) ist zu entnehmen, dass für das projektierte Mehrfamilienhaus die Erstellung von 12 Parkplätzen geplant und bewilligt worden ist. Zwei davon sollen als Besucherparkplätze genutzt werden.58 Mit 12 Parkplätzen ist die Bandbreite für ein Gebäude mit sechs Wohnungen nach Art. 51 Abs. 2 BauV ausgeschöpft. Besondere Verhältnisse nach Art. 54 BauV, welche eine Überschreitung der Bandbreite ermöglichen könnten, wurden nicht geltend gemacht und sind auch nicht ersichtlich.