Weder die Briefkastenanlage noch der Zugangsweg mit Treppe grenzen unmittelbar an die Strasse und lediglich ein geringer Anteil des Zugangswegs ragt in die Sichtbermen. In diesem Zusammenhang wird der Beschwerdegegner darauf aufmerksam gemacht, dass die Zugangstreppe – sowie auch anderweitige Hindernisse – die im aktualisierten Umgebungsplan vom 9. August 2023 (ergänzt am 18. Juli 2024) eingezeichneten Sichtbermen mit Verweis auf die Auflage im Amtsbericht Tiefbau/Umwelt der Gemeinde vom 29. August 2023 nicht beeinträchtigen dürfen.