Der Verkehrssicherheit dient ebenfalls, dass der Einstellhalleneingang mit einem Abstand von 5 m zur L.________strasse erstellt werden soll und die Zufahrt grosszügig bemessen worden ist. So ist die Zufahrt an der schmalsten Stelle ca. 7.3 m und an der breitesten Stelle gar 15 m breit. Mit Fahrzeugstau auf der L.________strasse aufgrund ein- und ausfahrender Fahrzeuge ist unter diesen Gegebenheiten nicht zu rechnen. Zur Sicherstellung der Sichtverhältnisse wurde im Amtsbericht der Gemeinde Spiez vom 29. August 2023 die oben genannte Auflage aufgenommen, welche weiterhin ihre Gültigkeit behält. Der Beschwerdegegner wird die Auflage bei der Bauausführung entsprechend beachten müssen.