Gemäss aktualisiertem Umgebungsplan vom 9. August 2023, ergänzt am 18. Juli 2024 – auf welchem nun sowohl die Sichtlinien wie auch die Knotensichtweiten korrekt eingetragen sind – werden die Knotensichtweiten von 20 m bei einer Beobachtungsdistanz von 3 m beidseitig eingehalten, was von den Beschwerdeführenden nicht bestritten wird.55 Die Übersicht auf beide Fahrbahnen kann bei der Zu- und Wegfahrt von der Bauparzelle sodann als gut beurteilt werden, zumal die Strasse vor der Parzelle mehrheitlich gerade verläuft und das Sichtfeld weder durch Bauten noch durch Bepflanzungen oder ähnliches in näherer Umgebung eingeschränkt wird.