Wie mit Verfügung des Rechtsamts der BVD vom 6. Juni 2024 festgehalten, wurden auf dem genehmigten Umgebungsplan – entgegen den Ausführungen der Gemeinde – lediglich die Sichtlinien, nicht jedoch die Knotensichtweiten nach der VSS Norm 40 273 eingetragen. Gemäss aktualisiertem Umgebungsplan vom 9. August 2023, ergänzt am 18. Juli 2024 – auf welchem nun sowohl die Sichtlinien wie auch die Knotensichtweiten korrekt eingetragen sind – werden die Knotensichtweiten von 20 m bei einer Beobachtungsdistanz von 3 m beidseitig eingehalten, was von den Beschwerdeführenden nicht bestritten wird.55