womit die Verkehrssicherheit gewährleistet sei. Gemäss dem Amtsbericht Tiefbau/Umwelt, welcher Teil des Gesamtbauentscheids ist, seien die Sichtweiten von 20 m nach der VSS Norm 40 273 korrekt eingetragen. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit wurde unter anderem folgende Auflage in den Fachbericht aufgenommen: «In den Sichtbermen dürfen Mauern, Bepflanzungen und dergleichen das Strassenniveau um max. 60 cm überragen. Fahrzeuge dürfen nicht darin abgestellt werden. Das Lichtraumprofil von mindestens 50 cm ab Fahrbahnrand ist zwingend einzuhalten.»