Es ist daher im vorliegenden Verfahren von Amtes wegen zu prüfen, ob der geplante Strassenanschluss bewilligt werden kann. Sowohl die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstandes wie auch die Strassenanschlussbewilligung setzen unter anderem die Gewährleistung der Verkehrssicherheit voraus. Es ist deshalb zunächst zu prüfen, ob das Vorhaben den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügt.