nungen beeinflusst die Gesamtwirkung des Vorhabens jedoch nicht massgeblich. Der Eingang liegt – talseitig betrachtet – auf der rechten Seite des Gebäudes. Durch die Positionierung des Eingangs und die abgeschrägte Stützmauer tritt der Eingang weniger in Erscheinung als noch bei den vorangehenden Projektversionen. Mit dieser Anpassung fällt der Eingang nicht mehr sofort ins Auge resp. wirkt von der L.________strasse aus betrachtet deutlich weniger auffällig. Die gute Gesamtwirkung bleibt auch mit dieser Zugangssituation gewährleistet. Die gewählte Lösung erscheint gestützt auf die Ausführungen des Beschwerdegegners überdies auch nachvollziehbar.