_ befinden sich hingegen bereits Mehrfamilienhäuser mit Satteldächern, wie der Projektanalyse des Beschwerdegegners vom 20. Mai 2021 sowie dem amtlichen Geoportal zu entnehmen ist.37 Diese Bauten – insbesondere jene auf der angrenzenden Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. M.________ an der L.________strasse 23 – verändern das Quartierbild aufgrund ihres Volumens bereits massgeblich. Das vom Beschwerdegegner geplante Vorhaben verleiht dem Ort durch seine Masse, Lage und Ästhetik keinen anderen Charakter und weicht nicht von den umstehenden Mehrfamilienhäusern ab; vielmehr fügt es sich gut in das Quartiersbild ein.