Diesbezüglich ist anzumerken, dass der Beschwerdegegner das Gebäude auf Empfehlung des Fachgremiums hin bereits in der Höhe reduziert hat. Wie dem Fachbericht zu entnehmen ist, konnte dadurch die räumliche Wirkung verbessert werden. Entgegen den Ausführungen in der Beschwerde beurteilte die Fachberatung das Vorhaben in ihrem letzten Fachbericht denn auch nicht als überdimensioniert und klobig. Sie betonte vielmehr lediglich die Wichtigkeit der Begrünung des Bereichs zwischen der Einstellhalle und dem Gebäude, damit das Gebäude als separate Baute mit separater Tiefgarage und nicht als sechsgeschossige Baute wahrgenommen werde.