Weiter wurde die Traufe durchgezogen, so dass die Schleppgauben nun nicht mehr als Fassade, sondern klar als Dachaufbauten wahrgenommen werden. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden hat der Beschwerdegegner auch den Grundriss der Dachwohnung entsprechend angepasst, sodass sich die Gesamtfläche des Dachgeschosses verringert, was auf das Durchziehen der Traufe und das Aufsetzen der Schleppgauben zurückzuführen ist. Anstelle von zwei Wohnungen mit zwei separaten Balkonen ist im Dachgeschoss nun nur noch eine Wohnung mit einem Balkon vorgesehen. Der Bereich zwischen Einstellhalle und Wohnhaus soll mit Kräutern und Gräsern sowie diversen Sträuchern begrünt werden.