Aus einem Vergleich der am 29. Februar 2024 genehmigten Pläne32 mit den Plänen vom 9. Juni 202233 ergibt sich, dass der Beschwerdegegner die Empfehlungen der Fachberatung Gestaltung vom 28. Juli 2022 grösstenteils umgesetzt hat: So wurden einerseits die Kniewände weiter in der Höhe reduziert und die Balkone im Dachgeschoss entfernt. Weiter wurde die Traufe durchgezogen, so dass die Schleppgauben nun nicht mehr als Fassade, sondern klar als Dachaufbauten wahrgenommen werden.