Auf Befestigungen in der Umgebung sei deshalb zu verzichten. Nach wiederholter Überarbeitung durch den Beschwerdegegner hielt die Fachberatung in ihrem jüngsten Fachbericht vom 28. Juli 2022 schliesslich fest, dass die räumliche Wirkung durch die Anpassung der Gebäudehöhe resp. die Absenkung des Dachs grundsätzlich verbessert werde.31 Die Fassade wirke jedoch weiterhin hoch, da die nun vorgesehenen Dachaufbauten (Schleppgauben) aufgrund ihrer Konzeption als Fassade wahrgenommen würden. Sie erachte Schleppgauben grundsätzlich als denkbar, es sei jedoch das Durchziehen der Traufe notwendig und eine Reduktion der Schleppgauben anzustreben.