c) Ursprünglich plante der Beschwerdegegner die Erstellung eines am Hang stehenden, dreigeschossigen Mehrfamilienhauses inkl. Attika mit Flachdach, zwei Sockelgeschossen (Einstellhalle und Kellergeschoss) und insgesamt 7 Wohnungen.28 Das Baugesuch vom 27. März 2020 wurde mit Fachbericht vom 1. Juni 2021 erstmals durch die Fachberatung Gestaltung beurteilt. Das Fachgremium hielt fest, dass die Planung eines dreigeschossigen Ersatzbaus für das bestehende Einfamilienhaus im Grundsatz begrüsst werde. Die Konzeption mit zwei Sockelgeschossen und dem aufgesetzten Neubau lasse die Baute jedoch deutlich überhöht erscheinen.29