8/21 BVD 110/2024/46 Gemäss dem Baureglement der Gemeinde Spiez sind Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht (Art. 411 Abs. 1 GBR). Bei der Beurteilung der Gesamtwirkung sind nach Art. 411 Abs. 2 GBR insbesondere zu berücksichtigen: