Auch wenn das Vorhaben in seiner Dimensionierung der geltenden Bauordnung entspreche, lasse sich eine optische Abweichung gegenüber den in der W2-Zone gelegenen, direkt angrenzenden Nachbarsgrundstücken nicht vollumfänglich vermeiden. Zur Dachgestaltung hält er fest, die geplanten Schleppgauben würden die baureglementarischen Vorgaben erfüllen. Die Schleppgauben seien sodann gemäss den Empfehlungen der Fachberatung dahingehend angepasst worden, als dass die Traufe durchgezogen wurde und im Dachgeschoss nur noch eine anstelle von zwei Wohnungen vorgesehen werde, was mit einer Veränderung des Grundrisses einhergehe.