Nicht umgesetzt worden seien ebenfalls die Empfehlungen betreffend Zugangssituation, welche die überdimensionierte Wirkung des geplanten Vorhabens unterstreiche und verschärfe. Schlussendlich sei auch die Umgebungsgestaltung vom Beschwerdegegner kaum angepasst worden. Im Zusammenhang mit ihren Vorbringen verlangen die Beschwerdeführenden den Beizug der OLK sowie die Durchführung einer Einsprache- resp. Instruktionsverhandlung mit Augenschein vor Ort.