Dieser habe lediglich das Dach so verlängert, dass seitlich ein Vordach entstehe, wodurch die Fassade zwar unterbrochen werde, was im Ergebnis allerdings keinen Einfluss auf die Gesamterscheinung habe. Auch bei den Grundrissen der Dachwohnungen seien keine Anpassungen vorgenommen worden. Schliesslich habe es die Gemeinde unterlassen, die Nichtumsetzung der Empfehlungen der Fachberatung in ihrem Entscheid zu begründen. Nicht umgesetzt worden seien ebenfalls die Empfehlungen betreffend Zugangssituation, welche die überdimensionierte Wirkung des geplanten Vorhabens unterstreiche und verschärfe.