Dieses wirke mehr als doppelt so hoch wie die Häuser in der Nachbarschaft. Der Gesamteindruck werde überdies durch die vorgesehenen Dachaufbauten weiter beeinträchtigt, indem diese die ohnehin bereits klobige Wirkung des Gebäudes verstärken würden. Die von der Fachberatung empfohlenen Massnahmen – den Durchzug der Traufe über die Gesamtlänge des Dachs sowie eine Reduktion der Schleppgauben – seien vom Beschwerdegegner nicht umgesetzt worden. Dieser habe lediglich das Dach so verlängert, dass seitlich ein Vordach entstehe, wodurch die Fassade zwar unterbrochen werde, was im Ergebnis allerdings keinen Einfluss auf die Gesamterscheinung habe.