c) Die Gemeinde unterbreitete das ursprüngliche Baugesuch vom 27. März 2020 insgesamt drei Mal der Fachberatung Gestaltung zur Beurteilung, was von den Beschwerdeführenden nicht moniert wird. Aufgrund diverser Beanstandungen der Fachberatung wurde das Vorhaben zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet. Wie in den nachfolgenden Erwägungen aufzuzeigen sein wird, weicht das zu beurteilende Vorhaben nach Umsetzung der bemängelten Punkte weiterhin geringfügig von den Empfehlungen der Fachberatung ab. Ob ein Bauvorhaben den Vorschriften über den Ortsbild-, Landschafts- und Baudenkmalschutz entspricht, hat die Baubewilligungsbehörde zu entscheiden.