Die Gemeinde Spiez verfügt mit der in Art. 421 GBR vorgesehenen Fachberatung Gestaltung unbestritten über eine leistungsfähige örtliche Fachstelle mit ausgewiesenen Fachleuten in Sachen Bauästhetik. 21 Die Fachberatung formuliert Empfehlungen zu Handen der Baubewilligungsbehörde (Art. 421 Abs. 2 GBR).