Den vorinstanzlichen Akten ist zu entnehmen, dass die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten mit Schreiben vom 22. November 2023 unter anderem die drei Berichte der Fachgruppe Gestaltung sowie die Akten, welche der Fachgruppe als Grundlage zur Beurteilung des Vorhabens dienten, zustellte und Ihnen Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen gab.15 Mit Eingabe vom 1. Februar 2024 reichten die Beschwerdeführenden nach zweimalig erstreckter Frist ihre 13 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). 14 BGE 142 II 218 E. 2.8.1; Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 21 N. 9 bis 11. 15 Vgl. Vorakten der Gemeinde, Ordner 1 pag. 35.