für die Baurechtskonformität bzw. Bewilligungsfähigkeit des geplanten Vorhabens, weil ohne sie die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften verletzt würden.9 Sie sind demnach für die Bewilligungsfähigkeit zwingend erforderlich. Sind zivile Rechte im Baubewilligungsverfahren zu prüfen, prüft die Baubewilligungsbehörde ihren Bestand um Umfang entweder vorfrageweise oder sie sistiert das Baubewilligungsverfahren und setzt einer Partei Frist zur Klageeinreichung beim Zivilgericht.10