4. Mit Verfügung vom 6. Juni 2024 bat das Rechtsamt die Beschwerdeführenden zur Einreichung eines aktualisierten Umgebungsplans, da auf dem genehmigten Umgebungsplan vom 9. August 2023 für die Ausfahrt aus der Einstellhalle die Knotensichtweiten nicht eingetragen worden sind. Nach unbenütztem Ablauf der Frist erkundigte sich das Rechtsamt beim Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden telefonisch nach dem Verbleib des Plans. Am 29. Juli 2024 ging der angepasste Umgebungsplan schliesslich beim Rechtsamt ein, welcher den übrigen Verfahrensbeteiligten anschliessend zur Stellungnahme unterbreitet wurde.